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Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm

1. Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Vor der Übermittlung einer Empfehlung muss die teilnehmende Person ausdrücklich die Zustimmung der empfohlenen Person einholen, dass diese durch uns kontaktiert werden darf. Ohne eine solche Einwilligung ist die Empfehlung ungültig. Die teilnehmende Person bestätigt mit der Einreichung der Empfehlung, dass sie diese Erlaubnis erhalten hat und stellt uns von jeglichen Ansprüchen oder Beschwerden der empfohlenen Person frei.

2. Frist für die Einreichung von Empfehlungen
Empfehlungen müssen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach der ersten Empfehlung durch die teilnehmende Person eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung nach Ablauf dieser Frist, entfällt jeglicher Anspruch auf die gestaffelte Vergütung im Rahmen des Empfehlungsprogramms.

3. Auszahlung des Empfehlungsbonus
Der Empfehlungsbonus wird ausgezahlt, sobald die empfohlene Person einen Termin mit uns wahrgenommen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss oder einer weiteren Zusammenarbeit kommt. Entscheidend ist ausschließlich die tatsächliche Durchführung des Termins.

4. Haftungsausschluss und Missbrauch
Es ist untersagt, falsche oder irreführende Angaben zu den empfohlenen Personen zu machen. Sollte sich herausstellen, dass eine Empfehlung nicht den Teilnahmebedingungen entspricht oder unrechtmäßig erlangt wurde, behalten wir uns das Recht vor, den Empfehlungsbonus nicht auszuzahlen oder bereits ausgezahlte Beträge zurückzufordern.
Die teilnehmende Person haftet allein für die Einholung der Zustimmung der empfohlenen Person zur Kontaktaufnahme und stellt uns insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Wir behalten uns das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, sofern berechtigte Gründe hierfür vorliegen.
Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm akzeptiert die teilnehmende Person diese Bedingungen in vollem Umfang.